Pensionskassen-Geschäftsführung

Die Allvisa Services übernimmt die Geschäftsführung von Pensionskassen und führt sie entsprechend den Reglementen und Richtlinien.
Wir arbeiten streng nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und wahren die notwendige Unabhängigkeit. Unser umfassender Dienstleistungskatalog wird individuell auf die Bedürfnisse der Kunden ausgerichtet.
Die Aufgaben der Pensionskassen-Geschäftsführung:

Fach- und Führungsunterstützung des Stiftungsrats

  • Fachliche Unterstützung des Stiftungsrats und Ausarbeitung von Entscheidungsgrundlagen
  • Vorbereitung und Organisation der Stiftungsratssitzungen und Kommissionssitzungen
  • Teilnahme an Stiftungsrats- und Ausschusssitzungen mit beratender Stimme und Protokollführung
  • Umsetzung der Beschlüsse
  • Verantwortung der Jahresrechnung und des Geschäftsberichts
  • Projektmanagement z.B. Teilliquidationen, Fusionen, Reorganisationen, Umsetzung neuer Planlösungen, Ausschreibungen etc.

Überwachung und Koordination der Beauftragten

  • Planung und Überwachung der Anlagestrategie
  • Liquiditätsmanagement
  • Sicherstellung der Qualitätskontrolle
  • Sicherstellung der Aufbau- und Ablauforganisation der Verwaltung
  • Durchführung von Ausschreibungen
  • Behandlung von Spezialfällen (z.B. Invaliditätsfälle, Beratung der Destinatäre)
Information und Kommunikation
  • Information des Stiftungsrats über die Geschäfte
  • Begleitung des Stiftungsrats in ausserordentlichen Situationen
  • Information der Versicherten über den Geschäftsgang, die Organe, die wesentlichen gesetzlichen Neuerungen sowie über Anpassungen von Reglementen und Organisation
  • Laufende Information der Personalverantwortlichen über gesetzliche, organisatorische und reglementarische Neuerungen und Anpassungen
  • Beratung von angehenden Rentnern
  • Anlaufstelle für Stiftungsrat, Personalabteilung, Revisionsstelle, Experte, Rückversicherung, Aufsichtsbehörden inkl. Oberaufsichtsbehörde (OAK)
  • Berichterstattung zuhanden der Aufsichtsbehörde
  • Beratung zur Optimierungen der Informationsflüsse
Die Aufgaben der Pensionskassen-Geschäftsführung:
Fach- und Führungsunterstützung des Stiftungsrats
  • Fachliche Unterstützung des Stiftungsrats und Ausarbeitung von Entscheidungsgrundlagen
  • Vorbereitung und Organisation der Stiftungsratssitzungen und Kommissionssitzungen
  • Teilnahme an Stiftungsrats- und Ausschusssitzungen mit beratender Stimme und Protokollführung
  • Umsetzung der Beschlüsse
  • Verantwortung der Jahresrechnung und des Geschäftsberichts
  • Projektmanagement z.B. Teilliquidationen, Fusionen, Reorganisationen, Umsetzung neuer Planlösungen, Ausschreibungen etc.
Überwachung und Koordination der Beauftragten
  • Planung und Überwachung der Anlagestrategie
  • Liquiditätsmanagement
  • Sicherstellung der Qualitätskontrolle
  • Sicherstellung der Aufbau- und Ablauforganisation der Verwaltung
  • Durchführung von Ausschreibungen
  • Behandlung von Spezialfällen (z.B. Invaliditätsfälle, Beratung der Destinatäre)
Information und Kommunikation
  • Information des Stiftungsrats über die Geschäfte
  • Begleitung des Stiftungsrats in ausserordentlichen Situationen
  • Information der Versicherten über den Geschäftsgang, die Organe, die wesentlichen gesetzlichen Neuerungen sowie über Anpassungen von Reglementen und Organisation
  • Laufende Information der Personalverantwortlichen über gesetzliche, organisatorische und reglementarische Neuerungen und Anpassungen
  • Beratung von angehenden Rentnern
  • Anlaufstelle für Stiftungsrat, Personalabteilung, Revisionsstelle, Experte, Rückversicherung, Aufsichtsbehörden inkl. Oberaufsichtsbehörde (OAK)
  • Berichterstattung zuhanden der Aufsichtsbehörde
  • Beratung zur Optimierungen der Informationsflüsse
Noch Fragen?
Ihr Direktkontakt:
Tobias Billerbeck
Tel. +41 43 344 43 33
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